Tolomeis Maßnahmenkatalog

Im Juli 1923 präsentierte Tolomei in Bozens Stadttheater einen vom Großrat des Faschismus abgesegneten Maßnahmenkatalog zur Italianisierung Südtirols:

  1. Vereinigung des „Alto Adige“ und des Trentino in einer einzigen Provinz mit Hauptstadt Trient.
  2. Ernennung italienischer Gemeindesekretäre.
  3. Revision der (Staatsbürgerschafts-) Optionen und Schließung der Brennergrenze für alle Personen, denen die italienische Staatsbürgerschaft nicht zuerkannt worden war.
  4. Einreise- und Aufenthaltserschwernisse für Deutsche und Österreicher.
  5. Verhinderung der Einwanderung Deutscher.
  6. Revision der Volkszählung von 1921.
  7. Einführung des Italienischen als Amtssprache.
  8. Entlassung der deutschen Beamten bzw. Versetzung in die alten Provinzen.
  9. Auflösung des Deutschen Verbandes.
  10. Auflösung aller Alpenvereine, die nicht dem italienischen Alpenverein unterstanden; Übergabe der Schutzhütten an den italienischen Alpenverein.
  11. Verbot des Namens „Südtirol“ und „Deutsch-Südtirol“.
  12. Einstellung der in Bozen erscheinenden Tageszeitung „Der Tiroler“.
  13. Italianisierung der deutschen Ortsnamen.
  14. Italianisierung der öffentlichen Aufschriften.
  15. Italianisierung der Straßen- und Wegbezeichnungen.
  16. Italianisierung der verdeutschten Familiennamen.
  17. Entfernung des Walther-Denkmals vom Bozner Waltherplatz.
  18. Verstärkung der Carabinieri-Truppe unter Ausschluss deutscher Mannschaften.
  19. Begünstigung von Grunderwerb und Zuwanderung von Italienern.
  20. Nichteinmischung des Auslandes in Südtiroler Angelegenheiten.
  21. Beseitigung deutscher Banken, Errichtung einer italienischen Bodenkreditbank.
  22. Errichtung von Grenzzollämtern in Sterzing und Toblach.
  23. Großzügige Förderung der italienischen Sprache und Kultur.
  24. Errichtung italienischer Kindergärten und Volksschulen.
  25. Errichtung italienischer Mittelschulen.
  26. Strenge Kontrolle von Auslands-Hochschuldiplomen.
  27. Ausbau des „Istituto di Storia per l’Alto Adige“.
  28. Änderung des Gebietsumfangs des Bistums Brixen und strenge Kontrolle der Aktivität des Klerus.
  29. Verwendung des Italienischen bei Prozessen und vor Gericht.
  30. Staatliche Kontrolle der Handelskammer Bozen und der landwirtschaftlichen Körperschaften (corporazioni).
  31. Umfangreiche Programme für neue Eisenbahnknoten, um die Italianisierung des „Alto Adige“ zu erleichtern (Bahnprojekte Mailand-Mals, Veltlin-Brenner, Agordo-Brixen).